Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neuman GmbH Japanteile
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte der Neumann GmbH Japanteile die im E-Commerce-Shop www.neumann-japanteile.de angeboten werden. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch die Neumann GmbH Japanteile bestätigt werden.
2. Vertragsabschluss
Bestellungen bei www.neumann-japanteile.de sind über das Internet oder telefonisch möglich.
Sollten bestellte Artikel nicht lieferbar sein wird der Kunde innerhalb von 24 Stunden
bzw. innerhalb eines Werk,- Arbeitstages
telefonisch oder per E-Mail durch uns informiert.
Wenn innerhalb dieser Frist keine telefonische oder schriftliche Rückmeldung erfolgt ist, befindet sich die bestellte Ware bereits auf dem Versandweg und die Anfrage gilt als bestätigter Auftrag, sollten unvollständige oder fehlerhafte Personenangaben oder E-Mail Adresse bzw. Telefonnummer dazu führen das keine Möglichkeit besteht den Besteller einwandfrei zu kontaktieren wird keine Haftung und keine Gewähr für fehlerhafte Lieferungen bzw. überhaupt nicht erfolgte Lieferungen übernommen.
3. Preise und Zahlungsarten
a. Alle von uns unter www.neumann-japanteile.de angebotenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
b. Die bei www.neumann-japanteile.de bestellten Waren werden per Nachnahme, Vorkasse und Barzahlung versand.
4. Lieferung
a. Bestellungen über www.neumann-japanteile.de werden ausschließlich an Adressen innerhalb Europas geliefert.
b. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 10 Werktage ab Zustandekommen des Kaufvertrages.
c. Sofern wir innerhalb der oben genannten Frist aufgrund einer vom Kunden gesetzten weiteren angemessenen Frist nicht liefern können, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Sollte uns jedoch die Lieferung, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere bei fehlender Selbstbelieferung) nicht möglich sein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
d. Teillieferungen sind jederzeit, jedoch ohne Mehrberechnung für den Kunden, unsererseits möglich.
e. Zum Lieferumfang bei Motoren gehören Zyl. Kopf und Motorblock montiert, ohne Zahnriemen,Steuerkette, Spannrollen und Filter, Zündkerzen, Glühkerzen, Kurbelwellendichtringen, und Einspritzdüsen,sowie Dieselpumpe, Turbolader, Ansaugkrümmer,Auspuffkrümmer, Ventildeckel Boden,-Ölwanne,Kupplung,Schwungscheibe,Steuerkettenabdeckung, Wasserpumpe, Ölpumpe.
Getriebe werden ohne Schalter, Stecker und Dichtringe geliefert.
Event. am Motor befindliche Teile überlassen wir dem Käufer schenkungsweise und unter Ausschluss aller Mängel - und Schadensersatzansprüche.
Sollte sich doch an einem von uns gelieferten Aggregat eines dieser erwähnten Teile befinden,
gehören diese jedoch nicht zum Lieferprogramm
und dienen lediglich als Transportschutz / Staubschutz oder wurden aus Kostengründen nicht demontiert.
Aus diesem Grund müssen diese Teile vor der Komplettierung oder dem Einbau ausgetauscht werden.
Schäden am Aggregat, die durch eines dieser Teile nach Einbau und Probelauf verursacht wurden, gehen zu Lasten des Kunden und sind nicht durch die Gewährleistung/Garantie gedeckt.
Beachten Sie auch unbedingt die den Motoren und Getrieben beileigende Einbauanweisung, da die Nichtbeachtung zum Verlust eines Ersatzanspruches führt.
Generalüberholte Aggregate werden grundsätzlich im Austausch geliefert. Die Altteile müssen tauschfähig sein, das heisst: Die Altteile müssen äusserlich Riss- und bruchfrei sein.
Alle Motoren und Getriebe stammen aus Unfallwagen und werden verkauft wie ausgebaut.
Alle Aggregate sind somit nicht getestet.
Laufleistungen können nicht garantiert werden.
Über das Vorleben, z.B. Einhaltung und
Durchführung von Inspektionen/Wartungsintervallen, Ölwechseln,usw. ist nichts bekannt.
Für getestete Aggregate gilt ein Aufschlag zum Angebotspreis von 500EU zzgl. der zur Zeit gesetzl. MwSt von 19%.
5. Haftung
a. Eine Haftung wegen Mängel an der von uns gelieferten Ware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Ist ein gemeldeter Mangel bereits bei Lieferung des Artikels vorhanden, so ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen d.h. nach seiner Wahl und auf unsere Kosten Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Artikels.
c. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar, ist diese unmöglich oder wurde diese unsererseits aus irgend einem Grund verweigert, oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
d. Ein Rücktritt besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.
e. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Artikels.
6. Reklamationen
a. Beanstandungen können sie über das Kontaktformular, unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer, sowie der Auftragsnummer, mitteilen.
7. Gewährleistung und / oder Garantie
7.0 Für den Kaufgegenstand (Ziffer 1) übernimmt die Intec GmbH, Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar eine Garantie von 12 Monaten ab Lieferung zu den mir bekannten Geschäfts- und Garantiebedingungen der Firma Intec GmbH. Die Firma Neumann GmbH Japanteile übernimmt keinerlei Garantie und Gewährleistung für Tauglichkeit, Beschaffenheit und Zustand auf die von Ihr verkauften Ersatzteile.
7.1 Zusatz für Privatkunden:
Es gilt die gesetzlich reduzierte Gewährleistung von einem Jahr in Verbindung mit der Intec GmbH Uslar auf alle Gebrauchtteile. Für Neuteile gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
7.2 Bei Kaufgegeständen die nicht zusätzlich durch eine Intec Gewährleistung abgesichert sind,
gilt bei Privatkunden die gesetzlich
reduzierte Gewährleistung von einem Jahr auf alle Gebrauchtteile.
7.2 a Zusatz für Gewerbekunden:
Die Firma Neumann GmbH Japanteile übernimmt keinerlei Garantie und oder Gewährleistung auf die von ihr verkauften und gelieferten Kfz.Teile.
Sollte jedoch ein Schaden von der Intecgarantie
abgelehnt werden , erklärt sich die Firma Neumann
GmbH Japanteile bereit, innerhalb der ersten 3 Monat ab Einbau, kostenlos die beschädigten Ersatzteile als Gebrauchtteile nachzuliefern.
Weitere Kosten wie Lohnkostenbeteiligung.
Bei Motoren max. 400 EU bei Totalasufall
Bei Getrieben max. 200 EU bei Totalausfall.
Eine Kostenübernahme weiterer Kosten ist ausgeschlossen.
Für nicht anerkannte und zurückgwiesene Garantie,-Gewährleistungsschäden wir eine Prüfgebühr von pauschal 350EU zzgl 19 %Mwst erhoben.
7.3 Garantiesbedingungen der Intec Garantiegesellschaft.
Leistungsumfang
Die INTEC Gesellschaft für Vertrieb technischer Systeme mbH, im folgenden INTEC-Garantie genannt, gewährt eine Verschleißschutzgarantie bis 1 oder 2 oder 3 Jahre (je nach Antrag) ab Kaufdatum auf folgende ölgeschmierte und dem Antrieb dienende Metallteile im Inneren des Aggregates (Motor, Getriebe oder Differential) in Höhe der unter Reparaturkosten-Erstattung dargestellten Höchstgrenzen.
Getriebe und Differential: Zahnräder, Wellen und Lager.
Eingeschränkte Leistung:
Motorblock, Zylinderkopf und Getriebegehäuse sind nur dann garantiegedeckt, wenn sie durch vorgenannte ölgeschmierte bewegliche Teile beschädigt wurden, nicht jedoch bei Spannungsrissen. Bei Handschaltgetrieben wir d für Synchronteile nur der Materialwert erstattet, da diese der Schalterleichterung und nicht direkt dem Antrieb dienen.
Leistungsausschluss:
Überhitzungsschäden wie z. B. verschmorte Kolben oder Ventile, Schäden durch mangelnde Schmier- oder Kühlmittel, Dichtungsschäden einschließlich Simmerringen und Ventilschaftabdichtungen, Schäden, die beim Kauf des Aggregates bereits vorhanden waren, z.B. überhöhter Ölverbrauch, der erst nach Gefahrenübergang erkennbar ist, Folgeschäden durch Schäden an nicht garantiegedeckten Teilen wie Zahnriemen, Keilriemen, Ausgleichswellen, Dichtungen, Schläuchen und Kunststoffbelägen auf Gleitschienen, Metallrisse, Metallbruch, bei Automatikgetrieben die nichtmetallischen Innenteile wie Kupplungslamellen, Bremsbänder, Steuerungselemente. Schäden, die durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Deshalb wird die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen vorgeschrieben.
Reparaturkosten-Erstattung:
Die Erstattung verauslagter Reparaturkosten ist begrenzt auf den jeweiligen Tageswert der Aggregate bei Schadenseintritt (maximal 2500,- € für Motoren, 1500,- € für Getriebe, 1000,- € für Differentiale, 500,- € für Turbolader, 300,- € für elektronische Steuerungselemente und andere Bauteile, Gesamt max. 5000,- €) und wird innerhalb der Höchstgrenzen nach folgender Leistungstabelle abgerechnet:
Laufleistung Erstattung inkl. Mwst.
ab Einbau Lohn Material
bis 5000 100% 70%
bis 10000 100% 60%
bis 20000 100% 50%
bis 30000 100% 40%
bis 40000 90% 40%
bis 50000 80% 40%
bis 60000 70% 40%
bis 70000 60% 40%
über 70000 50% 30%
über 120000 40% 30%
Materialbearbeitungskosten, wie z.B. Schleifen, Honen, Planen o.Ä. werden als Materialkosten abgerechnet. Erstattungen können nur einmal je Aggregat und ohne Wiederholung gleichartiger Schäden erfolgen. Bei gleichzeitiger Lieferantengarantie ist der Fahrzeughalter verpflichtet, im Schadensfall vorrangig die Lieferantengarantie bzw. die Lieferantenkulanz in Anspruch zu nehmen und darüber der INTEC Auskunft zu erteilen. Die INTEC-Garantie kann dann nur nachrangig in Anspruch genommen werden in der Höhe, die sich aus den Erstattungshöchstgrenzen abzüglich der Lieferanten-Leistungen ergibt.
Wartung:
Nach Einbau des Aggregates muss nach 1000 km der erste Service durchgeführt werden und während der Garantiezeit sind Ölwechsel und Service-Intervalle alle 7500 km einzuhalten (gilt nur für Motoren). Bei Verkürzung von Werksintervallen entsteht nicht das Recht, nachfolgende Intervalle zu verlängern. Öl- und Kühlmittelstände sind regelmäßig auch zwischen den Wartungen zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Bei Motoren sind grundsätzlich Zahnriemen und Spannrolle zu erneuern, da ansonsten darauf bezogene Schäden nicht garantiegedeckt sind.
Die Einhaltung der Garantiebedingungen wird seitens der INTEC-Garantie nur im Schadensfall geprüft. Bei Überschreitung der Wartungsintervalle ist es im Schadensfall Sache des Kfz-Halters nachzuweisen, dass die Überschreitung nicht ursächlich für den Schaden ist. Ein entsprechender Nachweis kann durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Die Bestätigungseintragungen in die dafür vorgesehenen Felder im Anhang dieses Heftes sind nur gültig in Verbindung mit der Vorlage von Computer-Rechnungsausdrucken oder von Quittungen mit angeheftetem Registrierkassen-Bon.
Die Intec-Garantie ist von der Übernahme von Schadenskosten grundsätzlich befreit, wenn die Wartungsnachweise nicht lückenlos sind oder Rechnungsbelege nicht beigebracht werden können.
Schadensfall
Tritt ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil auf, so ist unverzüglich vor Auftragserteilung und vor Reparaturbeginn eine Schadensmeldung an die Intec-Garantie zu richten.
1. Telefonisch unter 05571-912316, Fax: 05571-6151, Email: info@intec-garantie.de
2. Durch Einsendung einer schriftlichen Schadensmeldung.
Die Intec-Schadensabteilung gibt dann umgehend Weisung für das weitere Verhalten zur schnellstmöglichen Reparatur ohne damit jedoch den Schaden bereits als garantiegedeckt anzuerkennen. Die Anerkennung kann erst nach Prüfungsabschluss aller Unterlagen erfolgen. Eine Reparaturfreigabe, die gewöhnlich telefonisch erfolgt, ist seitens der Intec keine Zusage für eine Kostenübernahme, sie bedeutet nur, dass die Reparatur nicht blockiert wird. Zusagen der Kostenerstattung werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung.
Der Garantienehmer ist verpflichtet, der Intec-Garantie vor Auftragserteilung eine Besichtigungs- oder Probefahrtmöglichkeit einzuräumen. Wird dies versäumt, obliegt es dem Garantienehmer, Schadensursache und ?Umfang der Intec-Garantie durch geeigneten Nachweis ?z.B. Sachverständigengutachten zu belegen. Der Intec-Garantie steht in jedem Falle das Recht zu, zur Schadensbeurteilung defekte Teile oder Aggregate zu besichtigen.
Der KFZ.- Halter ist verpflichtet, auf Verlangen der Intec defekte ausgebaute Teile zu Begutachtung einzusenden. Die Intec wiederum ist verpflichtet auf Verlangen des KFZ.- Halters diese nach Beweissicherung zurückzusenden. Wenn bei strittigen Schadensbeurteilungen ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, gilt für die Gutachterkosten folgende Regelung: Wer den vereidigten Sachverständigen bestellt, zahlt zunächst dessen Kosten. Wenn sich der Schaden als garantiegedeckt erweist, trägt diese Kosten die Intec, im entgegengesetzten Fall der Fahrzeughalter. Bestellt der Fahrzeughalter einen Gutachter ohne dass einen strittige Schadensbeurteilung vorliegt, so ist er für dessen Kosten auch dann verantwortlich, wenn der Schaden in den Deckungsbereich der Garantie fällt. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die zu begutachtenden Teile zeitlich ausreichend aufbewahrt werden. Muss ein ausgebautes Aggregat zur Schadensfeststellung zerlegt werden, so erstattet die Intec-Garantie die entsprechenden Kosten im Rahmen der Erstattungshöchstgrenzen, wenn sich der Schaden als nicht garantiegedeckt erweist, gehen die Zerlegungskosten zu Lasten des Fahrzeugshalters. Reparaturaufträge können nur vom Fahrzeughalter, niemals jedoch von der Intec-Garantie erteilt werden. Die Intec-Garantie ist berechtigt, Weisungen für eine sachgerechte und kostengünstige Reparatur zu erteilen und unter zumutbaren Umständen die Kfz-Werkstatt (Meisterbetrieb) zu bestimmen, die den Schaden beheben soll. Können seitens der Intec funktionsfähige Gebrauchtteile oder Aggregate angeboten werden, die dem Fahrzeughalter und der Laufleistung in etwa entsprechen, so verpflichtet sich der Garantienehmer diese zu akzeptieren oder bei Ablehnung die Mehrkosten zu übernehmen.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt nach der Faxübermittlung des komplett ausgefüllten Garantie-Antrages und endet nach Ablauf der im Garantieantrag eingetragenen Laufzeit gerechnet ab Datum des Kaufvertrages und kann auf Anfrage im Non-Stop-verfahren verlängert werden. Erfolgt eine Schadensmeldung bevor der komplett ausgefüllte Garantieantrag vorliegt, so gilt die Garantie als nicht zustande gekommen.
Ausschlüsse
Die Garantie erlischt vorzeitig bei Ummeldung des Fahrzeugs ins nicht europäische Ausland, bei motorsportlichem Einsatz des Fahrzeugs, ferner wenn ein Wartungsservice nicht durchgeführt wurde oder Zahnriemen und Spannrolle bei Einbau nicht erneuert wurden. Schäden außerhalb der geographischen Grenzen Europas sind nicht garantiegedeckt.
Allgemeines
Der Halter des Fahrzeugs oder sein Bevollmächtigter schließen den Garantievertrag im eigenem Namen. Der Vertrag kommt erst zustande nach Annahme des Antrages durch die Intec-Garantie. Die Unterzeichnung des Antrages durch einen Kfz-Händler stellt noch nicht den Abschluss des Garantievertrages dar. In diesem Sinne ist die Kfz-Werkstatt Erfüllungsgehilfe für den Käufer, nicht jedoch für die Intec-Garantie.
Der Garantieantrag gilt als angenommen, wenn nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Zertifikates keine Ablehnung durch die Intec-Garantie erfolgt. Die Garantie gilt ausschließlich für in Europa amtlich angemeldet serienmäßige Fahrzeuge.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.
7.4 Der Kaufgegenstand ist vor dem Einbau auf Transportschäden oder Mängel zu untersuchen, soweit dies technisch möglich ist. Schäden, die dem Käufer infolge der Verletzung dieser Untersuchungspflicht, z.B. durch den Einbau des Kaufgegenstandes entstehen, werden von uns nicht erstattet.
7.5 Wichtig!
Vor einer Installation sich versichern, dass die bei Neumann Japanteile gekaufte(n) Anhängevorrichtung und,oder Ersatzteil(e) für das Fahrzeug geignet ist,(sind) worin diese(s) verbaut werden soll.
Allgemein gilt, sämtliche bei Neumann Japanteile gekauften Ersatzteile dürfen nur von fachlich geschulten und autorisiertem Personal oder Betrieben eingebaut werden.
7.5 Achtung
Für Motoren und Turbolader der Firma Neumann GmbH Japanteile Heek, die nach dem Einbau
ganz oder teileweise im Gasbetrieb gefahren werden, wird seitens der Firma Neumann GmbH Japanteile grundsätzlich keine Gewährleistung oder Garantie übernommen.
7.6
Bei Rücknahmen berechnen wir pauschal 25% Wiedereinlagerungskosten zzgl der gesetzlichen MwSt von zur zeit 19%
Kosten für Leihwagen Abschleppen oder Nutzungsausfall werden grundsätzlich nicht übernommen.
8. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen
a. Unsere Haftung wegen Mängeln an der gelieferten Ware und wegen sonstiger Verletzungenvertraglicher oder außervertraglicher Pflicht richtet sich, wenn im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Bei unserer Schadensersatzhaftung haben wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
c. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts (§438 BGB) gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel der von uns gelieferten Ware zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§195,199 BGB) früher verjähren.
d. Ansprüche des Kunden aus von uns ausdrücklich übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
10. Datenschutz
Alle für die Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Bearbeitung seines Bestellauftrages verwandt. Seine persönlichen Daten werden wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts behandeln.
11. Informationshilfen
Abgebildete Ersatzteile sind Informationshilfen und geben nicht in jedem Falle das angebotene Ersatzteil wieder.
12. Widerrufsrecht nur für Privatpersonen
Widerrufsrecht, gültig nur für Privatpersonen.
Neueste Fassung des Bundesministeriums der Justiz, gültig ab dem 01. April. 2010
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail)oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Bei einer Frachtkostenübernahme durch den Lieferanten, aufgrund der Vorgabe des Fernabsatzgesetz, ist zu beachten.
Rufen sie uns an, damit wir die Rücknahme über unseren Spediteur veranlassen können.
Der Kunde ist verpflichtet die günstigste Rückfrachtmöglichkeit zu wählen.
Diese ist immer die Rückholung durch Neumann GmbH Japanteile direkt.Tel 02568-93440
Andere Rückgaben, die die Frachtkosten verteuern, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Widerruf ist zu richten an: Neumann GmbH Japanteile, Siemensstrasse 20 ,D-48619 Heek
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Frachtkosten für Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Kunden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache,für uns mit deren Empfang.
13. Versandgebühren
Versandgebühren werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wie unter Service > Versandgebühren beschrieben berechnet.
Die genaue Versandgebühren werden Ihnen individuell abhängig vom Warenwert Ihrer Bestellung mitgeteilt. Für alle anderen europäischen Länder muss in jedem Fall bezüglich der Versandkosten telefonisch Rücksprache gehalten werden, da hier die individuellen Kosten ermittelt werden müssen. Bei Post Nachnahmeversand, werden zusätzlich 2,00 € berechnet.
Rückfrachtgebühren bei Ersatzteilen, bei denen die Rückfracht vereinbahrt ist.
Dieses gilt insbesondere bei allen im Austausch gelieferten, generalüberholten Ersatzteilen.
Zuzüglich zu den Versandgebühren trägt der Kunde, insbesondere bei generalüberholten- und oder Austauschteilen die anfallenden Rückfrachtkosten.
Sollte der Kunde nicht bereits die Ersatzteile frachtfrei zurückgesandt haben, berechnen wir diverse Frachten für Teile wie folgt.
Teile bis 20 kg 17 EU
Teile bis 50 kg 39 EU
Teile über50 kg 69 EU
Nachexpressauslieferung:
Bei Bestellungen unter 200EU erheben wir einen
Nachtexpresszuschlag von 15 EU auf den im Shop angegebenen Frachttarif.
zzgl. der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig ist 48683 Ahaus Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Wechsel- und Scheckansprüchen.
Rückgaberecht Privatpersonen.
Sämtliche bei Neumann gekauften Ersatzteile werden gegen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 3 Euro innerhalb 14 Tagen ab Lieferung zurückgenommen, solange der Karton ungeöffnet und ohne sichtbare äussere Schäden bei Neumann GmbH Japanteile ankommt.
Beschädigte Verpackungen oder Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Rückgabe bei gewerblichen Käufen.
Rücksendung: Rückgaben müssen von unserer Seite zuvor ausdrücklich schriftlich genehmigt worden sein. Restlieferungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Für zurückgegebene Ware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu 25% des Verkaufspreises berechnet. Die Versandkosten aller Rückgaben sind grundsätzlich vom Absender zu tragen.
16. Besonderer Hinweise
Die Firma Neumann GmbH Japanteile übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der bestellten und gekauften Ware, da unter gleichlautenden Bestellnummern,bzw. Motor,- Getriebecodes, oft modifizierte Artikel gleichen Typs, Herstellerseits in die PKW`s verbaut sein können.
Aus diesem Grund ist der Käufer/Kunde bzw. die vom Käufer/Kunden mit dem Einbau des Aggregates betraute Werkstatt / Autohaus /Servicstation verpflichtet, peinlichst auf die Passgenauigkeit des Aggregates, vor Einbau, zu achten und sich erfoderlichenfalls mit den Vertretungen des Hersteller auszutauschen.
Kosten die durch Nichtbeachtung dieses Passus entstehen,werden nicht erstattet. Fehlbestellungen werden nicht zurückgenommen.
Neumann GmbH Japanteile ist kein Fachbetrieb im Sinne eines Instandsetzers,Kfz Werkstatt- Autohaus, sondern eine Recyclinganlage und zertifizierte Autoverwertung / Schrottplatz für verunfallte und zu Verschrottung anstehende Kraftfahrzeuge jeden Alters nach §5 Abs. 3 Altfahrzeugverordnung . Betriebsnummer E55447850
Gebrauchte Teile haben teilweise schon ein längeres Leben hinter sich
und sind vor dem Wiedereinbau und der wieder Inbetriebnahme gründlich zu prüfen.
Für jedes von Neumann gelieferte Aggregat ist vor Inbetriebnahme eine Abnahmeinspektion
erforderlich. Dieses erfordert unter anderem auch
die Ventile einzustellen, Ölfilter und Öl zu wechseln, Kerzenz wechseln, sowie Zahnriemen und Dichtungen zu wechseln.
Darum nochmals.
Beachten sie unbedingt folgende Anweisungen.
Bei Erhalt/Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und äußerliche Beschädigung zu überprüfen.
Vergleichen Sie grundsätzlich zunächst beide Teile miteinander.
Beim Austausch der Schwungscheibe die Befestigungsschrauben immer mit “Loctite” einsetzen und mit dem entsprechenden Drehmoment anziehen.
Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers beachten.
Stammt das gelieferte Aggregat aus einem Unfallwagen sind eventuell durch den Unfall beschädigte Teile unbedingt auszutauschen.
Darum, vor Einbau genauestens prüfen.
Vor Inbetriebnahme des Aggregates sind Luft- Kraftstoff- und Ölfilter zu erneuern.
Weiterhin sollten alle Flüssigkeitsstände, (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Krafstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden.
Montieren sie immer ein neues Thermostat mit Dichtung.
Montieren sie neue Zündkerzen.
Montieren Sie immer einen neuen Zahnriemen und alle Simmeringe.
Kontrollieren sie ob alle Sensoren funktionfähig sind.
Reinigen Sie das Kühlsystem und achten Sie darauf, dass der Kühler gleichmässig warm wird, ob das Kühlergebläse funktioniert.
Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, etc. zu überprüfen.
Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach ihrer wieder Inbetriebnahme in den ersten 500 - 1000 km nicht voll zu belasten, sondern wie ein neues Aggregat einzufahren.
All unsere Motoren sind für den Transport aus gesetzlichen Gründen trockengelegt.
Eine Nichtbeachtung dieser Hinweise führt zum Verlust eines Gewährleistungs und Garantieanspruchs.