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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neuman GmbH Japanteile
1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte der Neumann GmbH Japanteile die im E-Commerce-Shop www.neumann-japanteile.de angeboten werden. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch die Neumann GmbH Japanteile bestätigt werden.
 
2. Vertragsabschluss

Bestellungen bei www.neumann-japanteile.de sind über das Internet oder telefonisch möglich.
Sollten bestellte Artikel nicht lieferbar sein wird der Kunde innerhalb von 24 Stunden
bzw. innerhalb eines Werk,- Arbeitstages
telefonisch oder per E-Mail durch uns informiert.
Wenn innerhalb dieser Frist keine telefonische oder schriftliche Rückmeldung erfolgt ist, befindet sich die bestellte Ware bereits auf dem Versandweg und die Anfrage gilt als bestätigter Auftrag, sollten unvollständige oder fehlerhafte Personenangaben oder E-Mail Adresse bzw. Telefonnummer dazu führen das keine Möglichkeit besteht den Besteller einwandfrei zu kontaktieren wird keine Haftung und keine Gewähr für fehlerhafte Lieferungen bzw. überhaupt nicht erfolgte Lieferungen übernommen.
 
3. Preise und Zahlungsarten

a. Alle von uns unter www.neumann-japanteile.de angebotenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
b. Die bei www.neumann-japanteile.de bestellten Waren werden per Nachnahme, Vorkasse und Barzahlung versand.

Reduzierte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
 
4. Lieferung

a. Bestellungen über www.neumann-japanteile.de werden ausschließlich an Adressen innerhalb Europas geliefert.
b. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 10 Werktage ab Zustandekommen des Kaufvertrages.
c. Sofern wir innerhalb der oben genannten Frist aufgrund einer vom Kunden gesetzten weiteren angemessenen Frist nicht liefern können, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Sollte uns jedoch die Lieferung, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere bei fehlender Selbstbelieferung) nicht möglich sein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
d. Teillieferungen sind jederzeit, jedoch ohne Mehrberechnung für den Kunden, unsererseits möglich.
e. Zum Lieferumfang bei Motoren gehören Zyl. Kopf und Motorblock montiert, ohne Zahnriemen,Steuerkette, Spannrollen und Filter, Zündkerzen, Glühkerzen, Kurbelwellendichtringen, und Einspritzdüsen,sowie Dieselpumpe, Turbolader, Ansaugkrümmer,Auspuffkrümmer, Ventildeckel Boden,-Ölwanne,Kupplung,Schwungscheibe,Steuerkettenabdeckung, Wasserpumpe, Ölpumpe.
Getriebe werden ohne Schalter, Stecker und Dichtringe geliefert.

Event. am Motor befindliche Teile überlassen wir dem Käufer schenkungsweise und unter Ausschluss aller Mängel - und Schadensersatzansprüche.

Sollte sich doch an einem von uns gelieferten Aggregat eines dieser erwähnten Teile befinden,
gehören diese jedoch nicht zum Lieferprogramm
und dienen lediglich als Transportschutz / Staubschutz oder wurden aus Kostengründen nicht demontiert.
Aus diesem Grund müssen diese Teile vor der Komplettierung oder dem Einbau ausgetauscht werden.
Schäden am Aggregat, die durch eines dieser Teile nach Einbau und Probelauf verursacht wurden, gehen zu Lasten des Kunden und sind nicht durch die Gewährleistung/Garantie gedeckt.

Beachten Sie auch unbedingt die den Motoren und Getrieben beileigende Einbauanweisung, da die Nichtbeachtung zum Verlust eines Ersatzanspruches führt.
Generalüberholte Aggregate werden grundsätzlich im Austausch geliefert. Die Altteile müssen tauschfähig sein, das heisst: Die Altteile müssen äusserlich Riss- und bruchfrei sein.

Alle Motoren und Getriebe stammen aus Unfallwagen und werden verkauft wie ausgebaut.

Alle Aggregate sind somit nicht getestet.

Laufleistungen können nicht garantiert werden.
Über das Vorleben, z.B. Einhaltung und
Durchführung von Inspektionen/Wartungsintervallen, Ölwechseln,usw. ist nichts bekannt.


Für getestete Aggregate gilt ein Aufschlag zum Angebotspreis von 500EU zzgl. der zur Zeit gesetzl. MwSt von 19%.
 
5. Haftung

a. Eine Haftung wegen Mängel an der von uns gelieferten Ware richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Ist ein gemeldeter Mangel bereits bei Lieferung des Artikels vorhanden, so ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen d.h. nach seiner Wahl und auf unsere Kosten Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Artikels.
c. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar, ist diese unmöglich oder wurde diese unsererseits aus irgend einem Grund verweigert, oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
d. Ein Rücktritt besteht nicht bei einem unerheblichen Mangel.
e. Mit Erklärung des Rücktritts bzw. der Minderung entfällt der Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Artikels.
 
6. Reklamationen

a. Beanstandungen können sie über das Kontaktformular, unter Angabe Ihrer Adresse und Telefonnummer, sowie der Auftragsnummer, mitteilen.
 
7. Gewährleistung und / oder Garantie

7.1 Zusatz für Privatkunden:

Es gilt die gesetzlich reduzierte Gewährleistung von einem Jahr in Verbindung mit der Intec GmbH Uslar auf alle Gebrauchtteile.

7.2 Bei Kaufgegeständen die nicht zusätzlich durch eine Intec Gewährleistung abgesichert sind,
gilt bei Privatkunden die gesetzlich
reduzierte Gewährleistung von einem Jahr auf alle Gebrauchtteile.Dieses beinhaltet auch überholte Motoren Getriebe und oder andere von Neumann gelieferte Ersatzteile.
Grundsätzlich übernehmen wir aber keine Kosten für Nutzungsausfall, Leihwagenkosten,Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Lohnausfall.

Für nicht anerkannte und abgelehnte Garantie,-Gewährleistungsschäden wir eine Prüfgebühr von pauschal 600EU zzgl 19 %Mwst erhoben.
Eventuelle angefallene Speditionskosten werden extra berechnet.

Die Prüfgebühr bezieht sich in jedem Fall nur auf die Feststellung des Schadens und schliesst eine Komplettierung nach erstellter Diagnose aus.

Ebenfalls gehen sämtlich Frachtkosten zu Lasten des Kunden.

================================================
7.2 a Zusatz für Gewerbekunden:

Gewährleistungsbedingungen für gewerbliche Kunden


Dem eingesandten Reklamationsteil ist ein vollständig begründeter
Gewährleistungsantrag, die Einbaurechnung sowie die Rechnung des Ausfalltages laut §377,378,381 Abs 2 HGB,
beizufügen. Sollten wesentliche Angaben fehlen, nicht anhand von Belegen nachprüfbar sein, oder nicht den Tatsachen entsprechen,wird der Gewährleistungsantrag ohne technische Prüfung abgelehnt

Nachträglich eingereichte Belege oder Korrekturen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Gewährleistungsantrag ist, zusammen mit dem beanstandeten Teil, innerhalb von
2 Tagen nach Schadenseintritt einzusenden an: Neumann GmbH Japanteile, Siemensstrasse 20 in 48618 Heek.
Beanstandete Waren sind an uns frei Hausund komplett, das heißT: incl. aller Nebenaggregate zur Prüfung einzusenden,da ohne Nebenaggregate eine aussagefähige und seriöse Prüfung nicht möglich ist. Nicht volständige Aggregate werden zurückgewiesen und die Annahme verweigert.
Aus- und Einbaukosten werden mit einem Stundenverrechnungssatz von 35,- Euro ( Max. Vergütungshöchstbetrag 350€), bei anerkannten Schaden, vergütet.
35€ = durchschnittlicher Selbstkosten- Stundenverrechnungssatz in Europa

Nebenkosten jeglicher Art werden nicht übernommen.

Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen Mängeln an neu hergestellten und überholten
Motoren, Getrieben oder einzelnen Motor- und Getriebekomponennten, sowie Ersatzteile jeglicher Art,welche beimn Lieferanten gekauft wurden, verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kaufvetragsdatum.

Die Übertragung einer zugesagten Gewährleistung auf Dritte ist ausgeschlossen.


Die Gewährleistung geht dahin, das wir nach unserer Wahl entweder die defekten, gelieferten Teile
(Motor / Getriebe) nachbessern oder durch ein gleichwertiges Teil austauschen,
oder durch eine Gutschrift (Zeitwert der defekten Gebrauchtteile) vergüten.
Erstattungshöchsgrenze in einem anerkannten Schadensfall ist maximal der im Kaufvetrag ausgewiesene
Kaufpreis, incl. der zur Zeit gültigen Mwst. mit einem Abschlag von 10% je 3000km gefahrene km ab Einbau.
Die Reparaturgenehmigung durch den Lieferanten setzt voraus, dass alle für die Reparatur benötigten Materialien ,incl Kleinteilen,nach schriftlicher Anforderung durch den Kunden vom Lieferanten geliefert werden.
Selbstbeschaffte Teile werden vom Lieferanten nicht erstattet.

Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäss nachgekommen ist.

Die Gewährleistung erlischt, wenn:
a. der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird oder
b. gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferanten erlassene Einbau- und
Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden oder
c. der Liefergegenstand durch natürlichen Verschleiß oder
d. der Mangel auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte
Wartung zurückzuführen ist oder der Mangel beim Kauf bereits erkannt war.
Gebrauchtteile, Motoren, Getriebe und oder Einzelteile von Motoren und Getriebe, sind grundsätzlich von jeder Garantie- oder Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Ausschluss beinhaltet nach § §309 Abs.7 BGB.
nicht Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers beruhen.
(Gilt nicht bei Gefährdung an Leib und Leben,




Gerichtsstand für alle aus einem Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten hervorgehenden Streitigkeiten ist D- 48683 Ahaus/ Westfalen


Gegen Gebühr vermitteln wir dem Kunden für "gebrauchte Teile" gern eine Jahresgarantie der Intec Garantiegesellschaft Uslar, deren Bedingungen sie nachfolgend unter 7.3 lesen können.

Gemachte gesetzliche Gewährleistung oder Garantiezusagen,
die nicht in den AGB`s unter § 7.2 des Shops "Zusatz für Garantie und Gewährleistung für gewerbliche Kunden" aufgeführt sind,gelten nur für Privatkunden.


7.3 Garantiesbedingungen der Intec Garantiegesellschaft.

Leistungsumfang

Die INTEC Gesellschaft für Vertrieb technischer Systeme mbH, im folgenden INTEC-Garantie genannt, gewährt eine Verschleißschutzgarantie bis 1 oder 2 oder 3 Jahre (je nach Antrag) ab Kaufdatum auf folgende ölgeschmierte und dem Antrieb dienende Metallteile im Inneren des Aggregates (Motor, Getriebe oder Differential) in Höhe der unter Reparaturkosten-Erstattung dargestellten Höchstgrenzen.

Garantiegedeckte Teile:

Motor: Kurbelwelle, Pleuel, Lager, Lagerschalen, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ventile, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchsen und Führungen.

Getriebe und Differential: Zahnräder, Wellen und Lager.


Eingeschränkte Leistung:

Motorblock, Zylinderkopf und Getriebegehäuse sind nur dann garantiegedeckt, wenn sie durch vorgenannte ölgeschmierte bewegliche Teile beschädigt wurden, nicht jedoch bei Spannungsrissen. Bei Handschaltgetrieben wir d für Synchronteile nur der Materialwert erstattet, da diese der Schalterleichterung und nicht direkt dem Antrieb dienen.

Leistungsausschluss:

Überhitzungsschäden wie z. B. verschmorte Kolben oder Ventile, Schäden durch mangelnde Schmier- oder Kühlmittel, Dichtungsschäden einschließlich Simmerringen und Ventilschaftabdichtungen, Schäden, die beim Kauf des Aggregates bereits vorhanden waren, z.B. überhöhter Ölverbrauch, der erst nach Gefahrenübergang erkennbar ist, Folgeschäden durch Schäden an nicht garantiegedeckten Teilen wie Zahnriemen, Keilriemen, Ausgleichswellen, Dichtungen, Schläuchen und Kunststoffbelägen auf Gleitschienen, Metallrisse, Metallbruch, bei Automatikgetrieben die nichtmetallischen Innenteile wie Kupplungslamellen, Bremsbänder, Steuerungselemente. Schäden, die durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Deshalb wird die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen vorgeschrieben.

Reparaturkosten-Erstattung:

Die Erstattung verauslagter Reparaturkosten ist begrenzt auf den jeweiligen Tageswert der Aggregate bei Schadenseintritt (maximal 2500,- € für Motoren, 1500,- € für Getriebe, 1000,- € für Differentiale, 500,- € für Turbolader, 300,- € für elektronische Steuerungselemente und andere Bauteile, Gesamt max. 5000,- €) und wird innerhalb der Höchstgrenzen nach folgender Leistungstabelle abgerechnet:

Laufleistung Erstattung inkl. Mwst.
ab Einbau Lohn Material

bis 5000 100% 70%
bis 10000 100% 60%
bis 20000 100% 50%
bis 30000 100% 40%
bis 40000 90% 40%
bis 50000 80% 40%
bis 60000 70% 40%
bis 70000 60% 40%
über 70000 50% 30%
über 120000 40% 30%

Materialbearbeitungskosten, wie z.B. Schleifen, Honen, Planen o.Ä. werden als Materialkosten abgerechnet. Erstattungen können nur einmal je Aggregat und ohne Wiederholung gleichartiger Schäden erfolgen. Bei gleichzeitiger Lieferantengarantie ist der Fahrzeughalter verpflichtet, im Schadensfall vorrangig die Lieferantengarantie bzw. die Lieferantenkulanz in Anspruch zu nehmen und darüber der INTEC Auskunft zu erteilen. Die INTEC-Garantie kann dann nur nachrangig in Anspruch genommen werden in der Höhe, die sich aus den Erstattungshöchstgrenzen abzüglich der Lieferanten-Leistungen ergibt.


Wartung:

Nach Einbau des Aggregates muss nach 1000 km der erste Service durchgeführt werden und während der Garantiezeit sind Ölwechsel und Service-Intervalle alle 7500 km einzuhalten (gilt nur für Motoren). Bei Verkürzung von Werksintervallen entsteht nicht das Recht, nachfolgende Intervalle zu verlängern. Öl- und Kühlmittelstände sind regelmäßig auch zwischen den Wartungen zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Bei Motoren sind grundsätzlich Zahnriemen und Spannrolle zu erneuern, da ansonsten darauf bezogene Schäden nicht garantiegedeckt sind.

Die Einhaltung der Garantiebedingungen wird seitens der INTEC-Garantie nur im Schadensfall geprüft. Bei Überschreitung der Wartungsintervalle ist es im Schadensfall Sache des Kfz-Halters nachzuweisen, dass die Überschreitung nicht ursächlich für den Schaden ist. Ein entsprechender Nachweis kann durch Sachverständigengutachten erbracht werden. Die Bestätigungseintragungen in die dafür vorgesehenen Felder im Anhang dieses Heftes sind nur gültig in Verbindung mit der Vorlage von Computer-Rechnungsausdrucken oder von Quittungen mit angeheftetem Registrierkassen-Bon.

Die Intec-Garantie ist von der Übernahme von Schadenskosten grundsätzlich befreit, wenn die Wartungsnachweise nicht lückenlos sind oder Rechnungsbelege nicht beigebracht werden können.

Schadensfall

Tritt ein Funktionsausfall an einem garantiegedeckten Teil auf, so ist unverzüglich vor Auftragserteilung und vor Reparaturbeginn eine Schadensmeldung an die Intec-Garantie zu richten.

1. Telefonisch unter 05571-912316, Fax: 05571-6151, Email: info@intec-garantie.de
2. Durch Einsendung einer schriftlichen Schadensmeldung.

Die Intec-Schadensabteilung gibt dann umgehend Weisung für das weitere Verhalten zur schnellstmöglichen Reparatur ohne damit jedoch den Schaden bereits als garantiegedeckt anzuerkennen. Die Anerkennung kann erst nach Prüfungsabschluss aller Unterlagen erfolgen. Eine Reparaturfreigabe, die gewöhnlich telefonisch erfolgt, ist seitens der Intec keine Zusage für eine Kostenübernahme, sie bedeutet nur, dass die Reparatur nicht blockiert wird. Zusagen der Kostenerstattung werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung.

Der Garantienehmer ist verpflichtet, der Intec-Garantie vor Auftragserteilung eine Besichtigungs- oder Probefahrtmöglichkeit einzuräumen. Wird dies versäumt, obliegt es dem Garantienehmer, Schadensursache und ?Umfang der Intec-Garantie durch geeigneten Nachweis ?z.B. Sachverständigengutachten zu belegen. Der Intec-Garantie steht in jedem Falle das Recht zu, zur Schadensbeurteilung defekte Teile oder Aggregate zu besichtigen.

Der KFZ.- Halter ist verpflichtet, auf Verlangen der Intec defekte ausgebaute Teile zu Begutachtung einzusenden. Die Intec wiederum ist verpflichtet auf Verlangen des KFZ.- Halters diese nach Beweissicherung zurückzusenden. Wenn bei strittigen Schadensbeurteilungen ein Sachverständigengutachten erforderlich wird, gilt für die Gutachterkosten folgende Regelung: Wer den vereidigten Sachverständigen bestellt, zahlt zunächst dessen Kosten. Wenn sich der Schaden als garantiegedeckt erweist, trägt diese Kosten die Intec, im entgegengesetzten Fall der Fahrzeughalter. Bestellt der Fahrzeughalter einen Gutachter ohne dass einen strittige Schadensbeurteilung vorliegt, so ist er für dessen Kosten auch dann verantwortlich, wenn der Schaden in den Deckungsbereich der Garantie fällt. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die zu begutachtenden Teile zeitlich ausreichend aufbewahrt werden. Muss ein ausgebautes Aggregat zur Schadensfeststellung zerlegt werden, so erstattet die Intec-Garantie die entsprechenden Kosten im Rahmen der Erstattungshöchstgrenzen, wenn sich der Schaden als nicht garantiegedeckt erweist, gehen die Zerlegungskosten zu Lasten des Fahrzeugshalters. Reparaturaufträge können nur vom Fahrzeughalter, niemals jedoch von der Intec-Garantie erteilt werden. Die Intec-Garantie ist berechtigt, Weisungen für eine sachgerechte und kostengünstige Reparatur zu erteilen und unter zumutbaren Umständen die Kfz-Werkstatt (Meisterbetrieb) zu bestimmen, die den Schaden beheben soll. Können seitens der Intec funktionsfähige Gebrauchtteile oder Aggregate angeboten werden, die dem Fahrzeughalter und der Laufleistung in etwa entsprechen, so verpflichtet sich der Garantienehmer diese zu akzeptieren oder bei Ablehnung die Mehrkosten zu übernehmen.


Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt nach der Faxübermittlung des komplett ausgefüllten Garantie-Antrages und endet nach Ablauf der im Garantieantrag eingetragenen Laufzeit gerechnet ab Datum des Kaufvertrages und kann auf Anfrage im Non-Stop-verfahren verlängert werden. Erfolgt eine Schadensmeldung bevor der komplett ausgefüllte Garantieantrag vorliegt, so gilt die Garantie als nicht zustande gekommen.

Ausschlüsse

Die Garantie erlischt vorzeitig bei Ummeldung des Fahrzeugs ins nicht europäische Ausland, bei motorsportlichem Einsatz des Fahrzeugs, ferner wenn ein Wartungsservice nicht durchgeführt wurde oder Zahnriemen und Spannrolle bei Einbau nicht erneuert wurden. Schäden außerhalb der geographischen Grenzen Europas sind nicht garantiegedeckt.

Allgemeines

Der Halter des Fahrzeugs oder sein Bevollmächtigter schließen den Garantievertrag im eigenem Namen. Der Vertrag kommt erst zustande nach Annahme des Antrages durch die Intec-Garantie. Die Unterzeichnung des Antrages durch einen Kfz-Händler stellt noch nicht den Abschluss des Garantievertrages dar. In diesem Sinne ist die Kfz-Werkstatt Erfüllungsgehilfe für den Käufer, nicht jedoch für die Intec-Garantie.
Der Garantieantrag gilt als angenommen, wenn nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Zertifikates keine Ablehnung durch die Intec-Garantie erfolgt. Die Garantie gilt ausschließlich für in Europa amtlich angemeldet serienmäßige Fahrzeuge.

Sollten einzelne Vertragsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

7.4 Der Kaufgegenstand ist vor dem Einbau auf Transportschäden oder Mängel zu untersuchen, soweit dies technisch möglich ist. Schäden, die dem Käufer infolge der Verletzung dieser Untersuchungspflicht, z.B. durch den Einbau des Kaufgegenstandes entstehen, werden von uns nicht erstattet.
7.5 Wichtig!
Vor einer Installation sich versichern, dass die bei Neumann Japanteile gekaufte(n) Anhängevorrichtung und,oder Ersatzteil(e) für das Fahrzeug geignet ist,(sind) worin diese(s) verbaut werden soll.
Allgemein gilt, sämtliche bei Neumann Japanteile gekauften Ersatzteile dürfen nur von fachlich geschulten und autorisiertem Personal oder Betrieben eingebaut werden.

7.5 Achtung
Für Motoren und Turbolader der Firma Neumann GmbH Japanteile Heek, die nach dem Einbau
ganz oder teileweise im Gasbetrieb gefahren werden, wird seitens der Firma Neumann GmbH Japanteile grundsätzlich keine Gewährleistung oder Garantie übernommen.

7.6

Kosten für Leihwagen Abschleppen oder Nutzungsausfall werden grundsätzlich nicht übernommen.
 
8. Haftung für sonstige Pflichtverletzungen

a. Unsere Haftung wegen Mängeln an der gelieferten Ware und wegen sonstiger Verletzungenvertraglicher oder außervertraglicher Pflicht richtet sich, wenn im folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Bei unserer Schadensersatzhaftung haben wir Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Darüber hinaus haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
c. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts (§438 BGB) gelten auch für außervertragliche Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel der von uns gelieferten Ware zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§195,199 BGB) früher verjähren.
d. Ansprüche des Kunden aus von uns ausdrücklich übernommenen Garantien sowie dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
 
9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
 
10. Datenschutz

Alle für die Auftragsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Bearbeitung seines Bestellauftrages verwandt. Seine persönlichen Daten werden wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts behandeln.
 
11. Informationshilfen

Abgebildete Ersatzteile sind Informationshilfen und geben nicht in jedem Falle das angebotene Ersatzteil wieder.

Alle Angaben im Shop ohne Gewähr.


Achtung!!!!!!

Wichtiger Einbauhinweis für


Motor mit Zweimassenschwungrad

Vor Einbau des Motors sind unbedingt die
Verschleisstoleranzen der Hersteller am Zweimassenschwungrad zu prüfen,
da Motorschäden in Verbindung mit einem verschlissennen Zweimassenschwungrad von jeglicher Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind.
 
12. Versandgebühren

Versandgebühren werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wie unter Service > Versandgebühren beschrieben berechnet.

Die genaue Versandgebühren werden Ihnen individuell abhängig vom Warenwert Ihrer Bestellung mitgeteilt. Für alle anderen europäischen Länder muss in jedem Fall bezüglich der Versandkosten telefonisch Rücksprache gehalten werden, da hier die individuellen Kosten ermittelt werden müssen. Bei Post Nachnahmeversand, werden zusätzlich 2,00 € berechnet.
Rückfrachtgebühren bei Ersatzteilen, bei denen die Rückfracht vereinbahrt ist.
Dieses gilt insbesondere bei allen im Austausch gelieferten, generalüberholten Ersatzteilen.
Zuzüglich zu den Versandgebühren trägt der Kunde, insbesondere bei generalüberholten- und oder Austauschteilen die anfallenden Rückfrachtkosten.
Sollte der Kunde nicht bereits die Ersatzteile frachtfrei zurückgesandt haben, berechnen wir diverse Frachten für Teile wie folgt.
Teile bis 20 kg 17 EU
Teile bis 50 kg 39 EU
Teile über50 kg 69 EU
Nachexpressauslieferung:
Bei Bestellungen unter 200EU erheben wir einen
Nachtexpresszuschlag von 15 EU auf den im Shop angegebenen Frachttarif.



zzgl. der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer.
 
13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Soweit gesetzlich zulässig ist 48683 Ahaus Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Wechsel- und Scheckansprüchen.
 
14. Warenrückgabe Verschleissteile gewerblicher Verkauf

Rückgaberecht Privatpersonen.
Sämtliche bei Neumann gekauften Ersatzteile werden gegen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 3 Euro innerhalb 14 Tagen ab Lieferung zurückgenommen, solange der Karton ungeöffnet und ohne sichtbare äussere Schäden bei Neumann GmbH Japanteile ankommt.
Beschädigte Verpackungen oder Ersatzteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Rückgabe bei gewerblichen Käufen.

Rücksendung: Rückgaben müssen von unserer Seite zuvor ausdrücklich schriftlich genehmigt worden sein. Restlieferungen sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Für zurückgegebene Ware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu 25% des Verkaufspreises berechnet. Die Versandkosten aller Rückgaben sind grundsätzlich vom Absender zu tragen.

Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Bei Rücknahmen berechnen wir pauschal 25% Wiedereinlagerungskosten zzgl der gesetzlichen MwSt von zur zeit 19%


 
15. Besonderer Hinweise

Die Firma Neumann GmbH Japanteile übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der bestellten und gekauften Ware, da unter gleichlautenden Bestellnummern,bzw. Motor,- Getriebecodes, oft modifizierte Artikel gleichen Typs, Herstellerseits in die PKW`s verbaut sein können.
Aus diesem Grund ist der Käufer/Kunde bzw. die vom Käufer/Kunden mit dem Einbau des Aggregates betraute Werkstatt / Autohaus /Servicstation verpflichtet, peinlichst auf die Passgenauigkeit des Aggregates, vor Einbau, zu achten und sich erfoderlichenfalls mit den Vertretungen des Hersteller auszutauschen.
Kosten die durch Nichtbeachtung dieses Passus entstehen,werden nicht erstattet. Fehlbestellungen werden nicht zurückgenommen.
Im Falle einer Rücknahme der gelieferten Ware durch Neumann Japanteile gehen die Frachtkosten auf jedenfall zu Lasten des Kunden.
 
16. Zusätzliche besondere Hinweis . Zusammenfassung / Gedächtnisstütze

Gebrauchte Teile sind keine Neuteile.

Gebrauchte Teile haben teilweise schon ein längeres Leben hinter sich
und sind vor dem Wiedereinbau und der wieder Inbetriebnahme gründlich zu prüfen.

Für jedes von Neumann gelieferte Aggregat ist vor Inbetriebnahme eine Abnahmeinspektion
erforderlich. Dieses erfordert unter anderem auch
die Ventile einzustellen, Ölfilter und Öl zu wechseln, Kerzenz wechseln, sowie Zahnriemen und Dichtungen zu wechseln.



Darum nochmals.

Beachten sie unbedingt folgende Anweisungen.


Bei Erhalt/Übernahme ist das Ersatzteil auf seine Richtigkeit und äußerliche Beschädigung zu überprüfen.

Vergleichen Sie grundsätzlich zunächst beide Teile miteinander.


Beim Austausch der Schwungscheibe die Befestigungsschrauben immer mit “Loctite” einsetzen und mit dem entsprechenden Drehmoment anziehen.

Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers beachten.

Stammt das gelieferte Aggregat aus einem Unfallwagen sind eventuell durch den Unfall beschädigte Teile unbedingt auszutauschen.
Darum, vor Einbau genauestens prüfen.

Vor Inbetriebnahme des Aggregates sind Luft- Kraftstoff- und Ölfilter zu erneuern.
Weiterhin sollten alle Flüssigkeitsstände, (Wasser, Öl) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Krafstoffzufuhr, Ventilspiel) kontrolliert werden.
Montieren sie immer ein neues Thermostat mit Dichtung.
Montieren sie neue Zündkerzen.
Montieren Sie immer einen neuen Zahnriemen und alle Simmeringe.

Kontrollieren sie ob alle Sensoren funktionfähig sind.
Reinigen Sie das Kühlsystem und achten Sie darauf, dass der Kühler gleichmässig warm wird, ob das Kühlergebläse funktioniert.
Nach Einbau ist die Dichtigkeit bzw. einwandfreie Funktion von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, etc. zu überprüfen.
Aufgrund evtl. längerer Einlagerungsdauer sind Motoren nach ihrer wieder Inbetriebnahme in den ersten 500 - 1000 km nicht voll zu belasten, sondern wie ein neues Aggregat einzufahren.
All unsere Motoren sind für den Transport aus gesetzlichen Gründen trockengelegt.

Eine Nichtbeachtung dieser Hinweise führt zum Verlust eines Gewährleistungs und Garantieanspruchs.

Alle Angaben ohne Gewähr
 
17. Widerrufsrecht für Privatpersonen

Widerrufsrecht für Privatpersonen
Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung


in Textform Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Neumann GmbH Japanteile, Siemensstrasse 20
D-48619 Heek NRW Germany
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere [Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache,für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Gestaltungshinweise
(1) Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.
(2) Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.
(3) Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes einzufügen:
a) bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;
b) bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB) über die
aa) Lieferung von Waren: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB“;
Trusted Shops
 
18. Datenschutz

Gemäss § 33 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz
weisen wir darauf hin, dass sämtliche Kunden- und Lieferentenbezogene Daten, mit Hilfe der
elektronischen Datenverarbeitung, von uns verarbeitet werden.
 
19. Salvatrorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären."



 
 
 
 
© 2012 Neumann GmbH Japanteile